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Zweckentfremdungsverbot in Stuttgart

Der Wohnraum im Ballungszentrum Stuttgart ist knapp. Das war er schon immer. Doch nun verschärft sich die Situation durch den wachsenden Flüchtlingsstrom erheblich. Etwa 800.000 Flüchtlinge werden bis Ende des Jahres nach Deutschlang kommen. Allein im ersten Halbjahr 2015 wanderten etwa 22.000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg zu. Rund 6000 leben derzeit in Stuttgart in Notunterkünften. Tendenz steigend. Stuttgarts grüner Oberbürgermeister Kuhn will nun gesetzlich gegen leer stehende Wohnungen vorgehen und das sogenannte Zweckentfremdungsverbot in Stuttgart einführen. Demnach sollen Eigentümer leer stehender Immobilien mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden können, wenn sie ihre Immobilien nicht nutzen. Kuhns Idee löste teilweise kontroverse Diskussionen aus, findet am Ende jedoch mehrheitlich Zustimmung. Nach Einschätzung von Oberbürgermeister Kuhn stehen derzeit in Stuttgart rund 3000 Wohnungen leer. Dies könne in der aktuellen Situation nicht ignoriert werden, so Kuhn…. Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 25. Septmber 2015

Droht Immobilienbesitzern nun die Zwangsvermietung? Ist mit Geldstrafen zu rechnen? Gibt es sinnvolle Alternativen, zum Beispiel ein Verkauf?

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie unschlüssig sind, wie Sie mit Ihrer Immobilie weiter verfahren sollen. Gemeinsam werden wir nach einer sinnvollen Lösung suchen.

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